Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SERVANT Host Assistance, Matthias Penz
Mühlenweg 4, 6167 Neustift im Stubaital, AUSTRIA
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen SERVANT Host Assistance, vertreten durch Matthias Penz (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, die im Rahmen der Verwaltung und Pflege von Online-Buchungsportalen sowie der Kommunikation mit Gästen und Interessenten erbracht werden.
- § 1 Vertragsgegenstand
Dieser Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem oben genannten Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt die Korrespondenz zwischen Interessenten und Gästen sowie die technische und administrative Wartung der Online-Portale für den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Vermietung der Unterkunft des Auftraggebers. Dies umfasst unter anderem die Pflege der Inserate, die Aktualisierung von Verfügbarkeiten und Preisen, sowie die Beantwortung von Anfragen und Buchungsanfragen in einem zeitnahen Rahmen. Der Auftragsnehmer (Matthias Penz – SERVANT Host Assistance) versteht sich als Vermittler zwischen Buchungskunden und den Anbietern touristischer Leistungen (Auftraggeber). Der Buchungsvertragsabschluss kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Buchungskunden und dem Anbieter touristischer Leistungen (Auftraggeber) zu Stande. Alle Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen Buchungskunden und dem jeweiligen Anbieter touristischer Leistungen. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall bloßer Vermittler von Fremdleistungen. Matthias Penz – SERVANT Host Assistance ist berechtigt die AGB`s zu ändern. Jede Änderung ist rechtsverbindlich, sobald die geänderten AGB’s online abrufbar sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer diese Daten zur Verarbeitung und Speicherung zu dienstleistungserforderlichen Zwecken nutzen darf. Dies schließt ein, jedoch nicht beschränkt auf, folgende persönliche Daten:
- E-Mail-Adressen der Gäste und Interessenten zur Kommunikation und Buchungsbestätigung.
- Zugangs- und Serverdaten, die für die Verwaltung der Buchungsportale erforderlich sind.
- Telefonnummern für eine schnelle Kontaktaufnahme mit Gästen oder Interessenten.
- Computerpasswörter, die für den Zugriff auf die jeweiligen Plattformen notwendig sind.
- Zugangsdaten zu den erforderlichen Portalen, um die Dienstleistungen effizient zu erbringen.
- Domainhosting-Daten, um die Webseite des Auftraggebers ordnungsgemäß zu verwalten.
- Alle weiteren relevanten Informationen, die für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Dienstleistungen erforderlich.
- § 2 Mindestbindungsfrist
Die Mindestbindungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Vertragsdatum.
- § 3 Zuständigkeiten
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die umfassende Kommunikation mit Interessenten und Gästen. Dies umfasst die Beantwortung von Anfragen, die Bereitstellung von Informationen über die Unterkunft, sowie die Unterstützung bei Buchungen und Stornierungen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verantwortlich für die Wartung der Online-Portale, einschließlich der Eingabe und Aktualisierung von Preisen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer verwaltet auch den Zimmerplan, um eine optimale Belegung der Unterkunft zu gewährleisten und potenzielle Überbuchungen zu vermeiden. Die regelmäßige Analyse der Buchungstrends und die Anpassung der Preise in Abstimmung mit dem Auftraggeber fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
(2) Die folgenden Aufgaben obliegen ausschließlich dem Auftraggeber:
- Zahlungsabwicklung und Buchhaltung: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die gesamte Finanzverwaltung, einschließlich der Entgegennahme von Zahlungen, Ausstellung von Rechnungen und das Management der finanziellen Aufzeichnungen.
- Einhaltung des Meldegesetzes: Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Meldung von Gästen und die Führung entsprechender Register eingehalten werden.
- Gästebetreuung vor Ort: Der Auftraggeber ist für die persönliche Betreuung der Gäste während ihres Aufenthalts zuständig, einschließlich des Check-ins, Check-outs und der Bereitstellung von Informationen zu lokalen Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten.
- Instandhaltung der Unterkunft: Die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege der Unterkunft liegt beim Auftraggeber, einschließlich der Durchführung von Reparaturen und der Gewährleistung, dass die Unterkunft den erforderlichen Standards entspricht.
- Versicherungsfälle: Alle Angelegenheiten, die Versicherungsansprüche betreffen, einschließlich Schadensmeldungen und -abwicklungen, fallen in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
- Beschwerdemanagement vor Ort: Der Auftraggeber ist dafür zuständig, etwaige Beschwerden von Gästen zu bearbeiten und Lösungen anzubieten, um die Zufriedenheit der Gäste sicherzustellen.
(3) Ab dem Anreisetag endet die Zuständigkeit des Auftragnehmers vollständig. Sämtliche Anliegen, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, sind nicht mehr in der Verantwortung des Auftragnehmers. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, nachträglich oder rückwirkend Anforderungen an den Auftragnehmer zu stellen, sei es in finanzieller oder dienstleistungstechnischer Form. Der Auftragnehmer übernimmt ab dem Anreisetag keine Verantwortung mehr für die Gästebetreuung, die Einhaltung von Vorschriften oder die Erledigung von Anliegen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der Gäste stehen.
- § 4 Haftung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit Anfragen, Reservierungen, der Wartung der Online-Portale, der Einhaltung des Meldegesetzes, des Finanzgesetzes oder anderen damit verbundenen Dienstleistungen entstehen. Dies schließt insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Punkte ein:
- Anfragen und Reservierungen: Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die im Rahmen von Anfragen oder Reservierungen bereitgestellt werden. Dies betrifft sowohl die Kommunikation mit Interessenten und Gästen als auch die automatisierte Datenübertragung über die Portale. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für eventuelle Missverständnisse oder Fehlbuchungen, die aus ungenauen oder fehlenden Informationen resultieren.
- Portalwartung: Bei der Wartung der Portale übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für technische Ausfälle, Serverprobleme, Systemausfälle oder andere technische Schwierigkeiten, die den Zugang zu den Portalen oder die Nutzung der Dienstleistungen beeinträchtigen könnten. Der Auftragnehmer ist auch nicht verantwortlich für den Verlust von Daten oder Informationen, die im Zuge der Portalwartung oder -aktualisierung entstehen.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung des Meldegesetzes, des Finanzgesetzes oder anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dies schließt die ordnungsgemäße Erfassung und Meldung von Gästedaten sowie die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen ein.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Zahlungssäumnisse oder finanzielle Verluste, die dem Auftraggeber oder Dritten aufgrund von Zahlungsverzögerungen, -ausfällen oder -fehlern entstehen. Dies umfasst sowohl verspätete Zahlungen von Gästen als auch etwaige Forderungen, die im Zusammenhang mit der Buchungsabwicklung stehen.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die in den jeweiligen Unterkünften entstehen, sei es durch die Gäste, durch unsachgemäße Handhabung, durch Naturereignisse oder durch andere unvorhersehbare Umstände. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Instandhaltung und Sicherheit der Unterkunft und muss sicherstellen, dass diese in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
(4) Zudem haftet der Auftragnehmer nicht für Preisirrtümer, die in den bereitgestellten Informationen oder auf den Portalen erscheinen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Preisänderungen, die durch externe Faktoren oder Marktbedingungen verursacht werden.
(5) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Bearbeitung von Beschwerden oder Ansprüchen, die von Gästen während ihres Aufenthalts geltend gemacht werden. Jegliches Beschwerdemanagement obliegt dem Auftraggeber, der sicherzustellen hat, dass die Gäste zufriedenstellend betreut werden.
(6) Diese Haftungsbeschränkungen gelten im maximalen gesetzlichen Umfang und entbinden den Auftragnehmer von jeglicher Verantwortung, die über die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen hinausgeht.
- § 5 Vergütung
(1) Die Abrechnung für die im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages erbrachten Leistungen erfolgt auf Provisionsbasis. Zusätzlich zur Provision wird eine Mindestlizenzgebühr pro Monat erhoben, die je nach Größe und Umfang des Betriebs des Auftraggebers gestaffelt ist. Die genaue Einstufung des Betriebs erfolgt zu Beginn der Vertragslaufzeit und wird im Vertrag dokumentiert. Die Mindestlizenzgebühr wird monatlich im Nachhinein fällig, unabhängig von der Anzahl der Reservierungen oder der Nutzung der Dienstleistungen.
(2) Die Provision berechnet sich pro Reservierung und wird als prozentualer Anteil des Logis- und Endreinigungspreises festgelegt. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
Provision: Prozentsatz% des Gesamtbetrags aus dem Logispreis (Übernachtungspreis) und dem Endreinigungspreis der jeweiligen Buchung. Diese Provision versteht sich exklusive Kurtaxe und Steuern, die separat erhoben werden und nicht in die Berechnungsbasis für die Provision einfließen.
Die Provision aus sämtlichen Reservierungen wird am Ende eines jeden Monats in Form einer Gesamtrechnung bereitgestellt. Diese Gesamtrechnung umfasst die Summe aller Provisionsbeträge, die im jeweiligen Monat angefallen sind, und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch eine detaillierte Einzelrechnung erstellen, die jede einzelne Reservierung sowie die entsprechenden Provisionsbeträge auflistet. Diese Einzelrechnung bietet eine transparente Übersicht über alle Buchungen und die damit verbundenen Provisionen. Sollte der Auftraggeber keine Einzelrechnung anfordern, wird standardmäßig die monatliche Gesamtrechnung erstellt, die alle relevanten Informationen in komprimierter Form enthält.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Rechnungen klar und verständlich formuliert sind, um eine reibungslose Abwicklung der Zahlungen zu gewährleisten.
(3) Bei Preisänderungen, die im Zusammenhang mit dem Logis- oder Endreinigungspreis auftreten, wird die Provision entsprechend angepasst. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über solche Änderungen und passt die Vergütung entsprechend an.
(4) Im Falle von Stornierungen oder Änderungen an bereits getätigten Reservierungen, die sich auf die Höhe der Provision auswirken, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Provision oder sie wird möglicherweise nicht fällig, abhängig von den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Buchung.
Es ist jedoch zu beachten, dass vom Auftraggeber vorgenommene Preisreduktionen oder Änderungen, die nach dem Check-in des Gastes getätigt werden, keinen Einfluss auf die ursprünglich berechnete Provisionsvergütung haben. Ab dem Anreisetag wird die Provision ausschließlich auf Basis des ursprünglichen Reservierungsbetrags berechnet. Diese Regelung stellt sicher, dass alle Anpassungen und Änderungen, die nach der Ankunft des Gastes erfolgen, keinen Einfluss auf die bereits vereinbarten Provisionssätze haben.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle fälligen Zahlungen pünktlich zu leisten. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben.
- § 6 Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht gemäß § 7 gekündigt wird.
- § 7 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Dies bedeutet, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Vertragsende schriftlich erfolgen muss.
(2) Die Kündigung ist schriftlich einzureichen und kann per Post oder elektronisch, beispielsweise per E-Mail, übermittelt werden. In der Kündigung sind der Name des kündigenden Vertragspartners, sowie das Datum des Vertragsschlusses anzugeben.
(3) Um sicherzustellen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt, empfiehlt es sich, eine Bestätigung des Empfangs der Kündigung durch die andere Partei anzufordern.
(4) Sollte die Kündigung nicht fristgerecht eingehen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Dauer, es sei denn, eine der Parteien kündigt gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen.
(5) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine der Parteien ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder sich in einer Weise verhält, die die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht.
- § 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um rechtsgültig zu sein. Mündliche Vereinbarungen oder Absprachen, die nicht schriftlich festgehalten werden, haben keine Gültigkeit. Jede Änderung oder Ergänzung muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um sicherzustellen, dass beide Seiten über die neuen Bedingungen informiert sind und diesen zustimmen.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, in gutem Glauben eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Vertrag als Ganzes weiterhin gültig bleibt und nicht aufgrund einzelner, unwirksamer Klauseln an Gültigkeit verliert.
(3) Es findet das Recht der Republik Österreich Anwendung, insbesondere die Gesetze des Landes Tirol. Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren oder damit in Verbindung stehen, ist das zuständige Gericht in Tirol zuständig.
Die Parteien erklären sich ausdrücklich mit dieser Gerichtsstandregelung einverstanden und erkennen an, dass sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus diesem Vertrag resultieren oder in direktem Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, vor dem zuständigen Gericht in Tirol verhandelt werden.
Bevor jedoch rechtliche Schritte eingeleitet werden, verpflichten sich die Parteien, zunächst alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Dies umfasst insbesondere:
- Vorabgespräch: Die Parteien werden unverzüglich nach Bekanntwerden eines Konflikts ein persönliches oder telefonisches Gespräch führen, um die strittigen Punkte zu klären und eine mögliche Lösung zu diskutieren.
- Schriftliche Mitteilung: Sollte eine Einigung im Gespräch nicht möglich sein, ist die Partei, die den Konflikt initiieren möchte, verpflichtet, der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung zu übermitteln. In dieser Mitteilung sind die Gründe für die Unzufriedenheit darzulegen und Vorschläge für eine mögliche Lösung zu unterbreiten.
- Fristsetzung: In der schriftlichen Mitteilung wird eine angemessene Frist gesetzt, innerhalb derer die Parteien versuchen sollen, den Konflikt gütlich beizulegen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Diese Frist soll in der Regel [z. B. 14 Tage] betragen.
- Mediation: Falls die Parteien innerhalb der gesetzten Frist zu keiner Einigung gelangen, sind sie bereit, eine Mediation in Anspruch zu nehmen, um durch einen neutralen Dritten eine Lösung zu finden. Der Mediator wird einvernehmlich ausgewählt und hat die Aufgabe, die Kommunikation zwischen den Parteien zu fördern und einen Kompromiss zu erarbeiten.
Durch diese Regelung möchten die Parteien sicherstellen, dass sie alle Möglichkeiten zur Konfliktlösung ausschöpfen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Dies soll nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten und fördern.
(4) Dieser Dienstleistungsvertrag stellt die vollständige und abschließende Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Verhandlungen oder Vereinbarungen bezüglich der hierin behandelten Themen.
(5) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer bestätigen, dass sie die Bestimmungen dieses Vertrages vollständig verstanden haben und sich der rechtlichen Bindung bewusst sind. Sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Anpassungen oder Änderungen notwendig werden, verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, diese in guter Absicht zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Änderungen, die nicht den Anforderungen der Schriftform entsprechen, sind nicht wirksam.
(6) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer erklären sich damit einverstanden, dass dieser Vertrag in 2 (zwei) Ausfertigungen unterzeichnet wird, wobei jede Ausfertigung den gleichen rechtlichen Wert hat. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Interpretationsfragen zu den Bestimmungen dieses Vertrages wird die deutsche Sprache als verbindlich angesehen.
(7) Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterschrift in Kraft und bleibt bis zur ordnungsgemäßen Kündigung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gültig.
(8) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer erklären, dass sie die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen akzeptieren und in vollem Umfang einhalten werden. Sie verpflichten sich, alle vereinbarten Leistungen in Übereinstimmung mit den hohen Standards der Professionalität und Integrität zu erbringen.